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2500.- Euro Verschrottungsprämie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Wenig   
Freitag, 30. Januar 2009 um 17:44

NEWS zur Umweltprämie (Stand 01.04.2009)

1. Technische Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars für die Umweltprämie

In oben genannter Angelegenheit schließen wir an unser vorheriges Rundschreiben an. Viele Betriebe haben nach wie vor technische Schwierigkeiten beim Ausfüllen des elektronischen Antrages auf Gewährung der Umweltprämie. Das BAFA hat uns folgende Hinweise gegeben, um die Schwierigkeiten zu minimieren:
„Zur Vereinfachung/Beschleunigung der Antragstellung geben unsere IT-Leute folgenden Hinweis: Um das Antragsformular immer neu aufgebaut zu bekommen, ist es hilfreich, wenn der Browserzwischenspeicher (Cache) gelöscht wird. Das Löschen dieses Caches ist in jedem Internetbrowser an einer anderen Stelle zu finden.
Beim Internetexplorer von Microsoft z. B. kann der Cache unter Extras - Internetoptionen, Temporäre Internetdateien, Dateien löschen... geleert werden. Beim Mozilla Firefoxbrowser kann man unter »Extras > Private Daten löschen...« (Tastenkombination Strg+Umschalt+Entf) die gewünschten Daten leeren.
Danach sollte der Browser geschlossen werden. Beim erneuten Aufrufen des Antragssystems (www.ump.bafa.de) sollten dann die Abbrüche minimiert werden.“
BAFA hofft, dass dies die Antragstellung weniger nervig macht und insgesamt zur  Beschleunigung beiträgt.


2. Aufstockung der Umweltprämie

Wie bereits unserer E-Mail vom 25.03.2009 und den Pressemeldungen zu entnehmen war, haben sich Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Steinmeier im Grundsatz darauf geeinigt, die Umweltprämie zu verlängern. Ein bekannter Eckpunkt ist der, dass die Umweltprämie jedoch nicht über das Jahr 2009 hinaus gelten soll. Alle weiteren Fragen, wie Höhe des zusätzlichen Volumens oder Modalitäten, sind derzeit noch nicht bekannt. Angeblich sollen diese nach Ostern beschlossen werden.

Hinweis:

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es im Hinblick auf einen zukünftig geringeren Einzelförderbetrag trotz in Aussicht gestellter Verlängerung der Umweltprämie dringend angeraten ist, bereits abgeschlossene aber noch nicht ausgelieferte Kaufverträge möglichst rasch im Wege der Prämienreservierung (neues Verfahren) beim BAFA einzureichen um noch in das bisherige Fördervolumen von 600.000 Fahrzeugen zu kommen.

Alle bisherigen Kaufvorgänge sind mit einem Fördervolumen von 2500 € pro Altfahrzeug kalkuliert. Sollte nun ein derartiger Kaufvorgang wegen Erschöpfung des bisherigen Fördertopfes in die in Aussicht gestellte Aufstockung der Umweltprämie hineinfallen, besteht zumindest zur derzeitiger Informationslage das Risiko, dass diesen Vorgang dann ein möglicherweise reduzierter Förderbetrag zugewiesen wird und die Gesamtkalkulation des abgeschlossenen Geschäftes sich verschlechtert.

Warten Sie also trotz Aufstockung der Umweltprämie nicht zu lange mit der Reservierung bisheriger Bestellungen beim BAFA.

Ob die Politik sich jedoch noch bis nach Ostern für eine Entscheidung über weitere Modalitäten Zeit lassen kann, mag bezweifelt werden. Im Hinblick auf eine strategische Pressearbeit hat der ZDK eine neue Umfrage zu Kaufverträgen mit Umweltprämien durchgeführt. Nach den neuesten Ergebnissen, die auf Aussagen der Markenverbände und der Hersteller bzw. Importeure beruhen, sind aktuell bereits knapp 595.000 Kaufverträge mit Umweltprämie belegt, wobei mit Stand 26. März 2009 erst 357.674 Anträge beim BAFA eingereicht wurden.

In der Vergangenheit hatten wir Ihnen bereits mehrfach Informationen zur Umweltprämie übersandt und diese auf unserer Homepage eingestellt. Unter Berücksichtigung aller bisherigen Informationen und der neuesten Entwicklungen haben wir das neue Kompendium (Zusammenfassung, Stand 26.03.2009) zu Ihrer Information verfasst - Download neues Kompendium. Es ersetzt somit die Information aus unseren vorhergehenden Rundschreiben.

Wir werden Sie wie gewohnt weiterhin mit aktuellen Nachrichten versorgen.



3. Meldung der DPA - Aufstockung der Umweltprämie

Heute am 25.03.2009 um 14:23 Uhr erreichte uns die Meldung von der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die Umweltprämie aufgestockt wird:

Umweltprämie wird aufgestockt
Berlin - Die staatliche Umweltprämie zur Ankurbelung des Neuwagengeschäfts soll aufgestockt werden. Darüber haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier (SPD) am Mittwoch grundsätzlich verständigt. Vereinbart wurde, dass die Prämie aber keinesfalls über 2009 hinaus gewährt wird.
Antenne Bayern meldet:
Umweltprämie wird aufgestockt
Altautos bei einem Autoverwerter: Die staatliche Umweltprämie zur Ankurbelung des Neuwagengeschäfts soll aufgestockt werden. (Symbolbild) Berlin (dpa) - Die staatliche Umweltprämie zur Ankurbelung des Neuwagengeschäfts soll aufgestockt werden. Darauf haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vize-Kanzler Frank-Walter Steinmeier (SPD) am Mittwoch grundsätzlich verständigt.
Vereinbart wurde, dass die Prämie aber keinesfalls über 2009 hinaus gewährt wird.
Wie aus Koalitionskreisen weiter verlautete, soll eine Entscheidung über das weitere Verfahren und das künftige Gesamtvolumen voraussichtlich nicht mehr vor Ostern fallen. Bislang sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Es gebe keinen Grund zu Hast und Eile, sagte Vize- Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin. Es bleibe angesichts der weiter zur Verfügung stehenden Mittel noch genügend Zeit für eine Festlegung.
Steinmeier hatte sich bereits seit längerem für eine Verlängerung der Prämie ausgesprochen und diese Forderung am Dienstag bei einem Besuch bei VW in Wolfsburg bekräftigt. Bislang sind nach Angaben der Regierung 335 000 Anträge auf die Prämie eingegangen. Nach bisherigem Stand stehen staatliche Gelder für etwa 600 000 Neuwagenkäufe zur Verfügung. Ab dem 1. April, wenn die Anträge auch per Computer online gestellt werden können, wird mit einem weiteren Schub gerechnet. Auch deshalb wolle sich die Regierung einer Aufstockung nicht verschließen, hieß es weiter.

 

4. Ergänzung der Details zum neuen Antragsverfahren

Soeben wurden wir darüber informiert, welche konkreten Angaben zum Ausfüllen des neuen Antragsformulars „UMP-Neu“ erforderlich sind.
Folgende Daten werden über die Antragsfelder erhoben:
  • Antragsteller / Antragstellerin
    • Frau/Herr
    • Vorname
    • Name
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl
    • Ort
    • E-Mail Adresse
  • Angaben zum Altfahrzeug
    • Fahrzeug-Ident.-Nummer
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
  • Angaben zum Neufahrzeug
    • Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
    • Emissionsklasse
Vorher in anderer Form für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller/in zurück gesandt.

Sofern daher noch nicht geschehen, sollte diese Woche genutzt werden, um insbesondere vom Kunden die notwendigen Daten zum Altfahrzeug in Erfahrung zu bringen.



5. Details zum neuen Antragsverfahren

1. Verfahren bis einschl. 29.03.2009
Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie bis einschl. 29.03.2009 erfüllt haben, können den Antrag unter Verwendung des bisherigen Antragsformulars zusammen mit den vollständigen Nachweisen und Unterlagen bis spätestens zum 15.04.2009 (Eingang im BAFA) einreichen. Das bedeutet: Wenn die Abmeldung des Altfahrzeugs, das Datum des Verwertungsnachweises und die Neuzulassung des neuen Fahrzeugs bis einschl. 29.03.2009 erfolgt, kann noch das alte Antragsformular genutzt werden. Für die Einsendung der vollständigen Antragsunterlagen nach dem alten Verfahren ist dann Zeit bis zum 15. April 2009. Nach mündlicher Bestätigung der Verantwortlichen des BAFA gehen solche bis 15. April 2009 gestellten Antrag rangmäßig den Anträgen mit dem neuen Verfahren vor.


2. Neues Verfahren ab 30. März 2009
Ab dem 30.März 2009 kann die Umweltprämie reserviert werden, wenn dem Antrag ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag beigefügt wird.
a) Antrag
Der neue Antrag ist ab dem 30. März 2009, 8:00 Uhr, unter dem Namen „UMP-Neu“ auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) verfügbar. Wichtig ist, dass dieser Antrag nicht vom Kunden unterschrieben werden muss. Es handelt sich dabei um ein rein elektronisches Formular.

Es müssen daher nicht alle Kunden, für die der Reservierungsantrag gestellt werden soll, am 30.03.2009 ins Autohaus bestellt werden. Das Autohaus kann im Auftrag des Kunden den Antrag somit elektronisch stellen. Eine Vollmachtsurkunde ist dem Antrag nicht beizufügen; sie sollte jedoch für alle Fälle (z.B. für eine etwaige Nachprüfung) in den Unterlagen im Autohaus vorhanden sein (kann aber jederzeit vom Kunden eingeholt werden).

b) Kaufvertrag/Verbindliche Bestellung/Leasingvertrag
Allerdings muss dem elektronisch gestellten Antrag ein eingescannter Kaufvertrag oder Leasingvertrag (pdf-Dokument) beigefügt werden.
Neu ist nunmehr, dass auch die Übersendung der „Verbindlichen Bestellung“ (auch pdf-Dokument) ausreichend ist, d.h. ein Dokument, welches ausschließlich die Unterschrift des Kunden trägt.
(Hinweis:  Um eine sachgerechte Zuordnung der Anlagen zum Antrag gewährleisten zu können, sollten die eingescannten Formulare einen zweckmäßigen Dateinamen erhalten – z.B. Name des Autohauses und Name und Ort des Kunden).
Diese Scannarbeiten können jetzt im Laufe der Woche erledigt werden.
Als Anlagen zum Antrag gelten damit insbesondere folgende Dokumente:
  • Eine als „Vertrag“ bezeichnete Urkunde über den Kauf eines Kfz, welche die Unterschriften sowohl des Käufers als auch des Verkäufers trägt (im Kfz-Neuwagenhandel eher unüblich).
  • Ein Formular mit dem Titel „verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs“, welches ebenfalls die Unterschriften sowohl des Käufers als auch des Verkäufers trägt.
  • Ein Formular mit dem Titel „verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs“, welches allein die Unterschrift des Kunden trägt (eine Unterschriftsmöglichkeit des Verkäufers sieht die Formulargestaltung nicht vor!). In diesem Fall führt eine zusätzliche Annahmemitteilung oder Annahmebestätigung des Verkäufers (Händlers) zu einem wirksamen Kaufvertrag.
  • In dieser Fallkonstellation besteht der Vertrag aus 2 Urkunden.
  • Neu:  Ausreichend ist auch ein Formular mit dem Titel „verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs“, welches ausschließlich die Unterschrift des Kunden trägt.
  • Ein Leasingvertrag.
3. Reservierung
Mit Eingang des elektronischen Antrages erhalten die Antragsteller zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.
Anschließend werden ab 16.04.2009 Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Reservierungsantrages in BAFA erteilt.


4. Verwendungsnachweisformular – Frist 6 Monate!
Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein sog. „Verwendungsnachweisformular“, mit dem innerhalb von 6 Monaten (spätestens zum 31. Januar 2010) alle weiteren Handlungen (Abmeldung des Altfahrzeugs, Verschrottung des Altfahrzeugs und Zulassung des Neufahrzeugs) nachgewiesen werden müssen. Folgende Unterlagen sind dann beizufügen:
  • Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeug­verordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werks­angehörige zugelassen war.
5. Auszahlung der Umweltprämie
Die Auszahlung der Umweltprämie erfolgt nach Prüfung aller notwendigen vollständig eingereichten Unterlagen.

6. Änderung der Förderrichtlinie
Als Grundlage für das neue Antragsverfahren wurde auch die Förderrichtlinie geändert, insbesondere deren Ziff. 6. Die aktuelle „Richtlinie vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009“ könen Sie hier downloaden.



6. Elektronisches Verfahren im Internet ermöglicht die Reservierung der Umweltprämie ab 30. März 2009

Verfahren ab 30. März 2009

Ab dem 30. März 2009, nicht jedoch vor 8.00 Uhr gilt für alle Antragsteller ein neues Antragsverfahren: Ab diesem Stichtag muss die Umweltprämie online beim BAFA reserviert werden. Dies erhöht die Planungssicherheit für Autokäufer.

Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten, ist mit dem unter www.bafa.de eingestellten online-Formular „UMP-Neu“ als Anlage im pdf-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung (mit Auftragsbestätigung - Anmerkung der Kfz-Innung) über das Neufahrzeug (auch Jahreswagen im Sinne der Richtlinie) mit zu senden.

Die Antragssteller erhalten zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.

Anschließend werden die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Reservierungsantrags im BAFA erteilt. Die Versendung der Reservierungsbescheide erfolgt ab dem 16. April 2009.

Alle weiteren Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Die Reservierung gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vorgenommen werden.

Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen sind:

  • Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.

Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare oder des bisherigen Formulars gestellt werden und / oder unvollständig sind, können nicht bearbeitet werden und werden daher an den Antragsteller zurückgeschickt.

Verfahren bis einschließlich 29. März 2009

Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie bis einschließlich 29. März 2009 erfüllt haben, können den Antrag unter Verwendung des bisherigen Antragsformulars zusammen mit den vollständigen Nachweisen und Unterlagen bis spätestens zum 15. April 2009 (Eingang im BAFA) einreichen.


Hinweis:

Der vorstehende Text findet sich auf der Internetseite der BAFA
www.bafa.de und entspricht dem aktuellen Stand per 23.03.2009. Sobald uns neue Informationen vorliegen, insbesondere zu den Modalitäten der Durchführung werden wir Sie an dieser Stelle wieder informieren.
 


7. "Erbfallfragen"

Nach den Förderrichtlinien zur Erlangung der Umweltprämie muss grundsätzlich eine Personenidentität zwischen dem Halter des Altfahrzeugs und derjenigen Person, auf die das neue Fahrzeug zugelassen wird, bestehen. Aus diesem Grunde hat das BAFA bislang die Auffassung vertreten, dass keine Förderung in Betracht kommt, wenn das Altfahrzeug noch auf einen bereits Verstorbenen zugelassen war und der Erbe das Altfahrzeug zur Erlangung der Umweltprämie einsetzen wollte.
An dieser Auffassung hält das BAFA nicht länger fest.
Nunmehr gilt, dass grundsätzlich auch Erbenfälle förderfähig sind, wenn ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins erbracht wird.
Das BAFA hat hierzu zwei Fragen und Antworten auf seiner Homepage veröffentlicht, die wir nachfolgend wiedergeben:
  • Sind bei einem Erbfall, wenn das Altfahrzeug auf den Erblasser zugelassen ist, das Neufahrzeug auf den Erben, die Fördervoraussetzungen gegeben?

    Grundsätzlich ja, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge erbracht wird und das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Erblasser zugelassen war.

  • Es besteht folgende Erbfallkonstellation: Das Altfahrzeug ist noch nicht ein Jahr auf den Erben zugelassen und war unmittelbar vorher über ein Jahr auf den Erblasser zugelassen. Das Neufahrzeug wird auf den Erben zugelassen. Sind die Fördervoraussetzungen gegeben? 

    Grundsätzlich ja, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge erbracht wird und das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für die Dauer von zusammen mindestens einem Jahr durchgehend auf den Erblasser und den Erben zugelassen war.


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