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Gibt es eine Steuererleichterung für Fahrzeuge mit FAP? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 11. Oktober 2006 um 18:14


Der Bundesrat hat folgende steuerliche Behandlung der partikelgeminderten Fahrzeuge beschlossen:

- Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro (bei Nachrüstung zwischen 01/2006 – 12/2009) – nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31.12.2006.

- Vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011 erfolgt eine Anhebung des Steuersatzes für Diesel-Pkw um 1,20 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum; ausgenommen sind Diesel-Pkw mit Einhaltung der Euro 5-Grenzwerte für Partikelemissionen (5 mg/km) oder mit Filter nachgerüstete Fahrzeuge.

Für die PEUGEOT Fahrzeuge, die werksseitig mit dem FAP-System ausgestattet sind, entspricht dies z. B. für ein PEUGEOT 2,0 Liter HDi-Modell einer Ersparnis von 24 Euro im Jahr.


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